Kontrollwesen


Hausinstallatonskontrolle

Sicherheittskontrolle (Personen- und Sachenschutz)

Im Lauf der Zeit können durch Abnutzung oder Überalterung – oftmals unbemerkt – sowohl die Sicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Installationen in Mitleidenschaft gezogen werden. Um Unfälle und Brände zu vermeiden, müssen Eigentümer ihre Installationen in gesetzlich festgelegten Zeitabständen überprüfen lassen.

Abnahmekontrollen (ausser bei Wohnungsbauten) und periodische Kontrollen müssen gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch unabhängige Kontrollorgane durchgeführt werden.

Die Werke Wangen-Brüttisellen sind seit Bestehen der NIV aus dem Jahre 2002 für die Registerführung, Kontrolle der Installationen durch externe Installateure und Stichprobenkontrollen zuständig. Installationen werden nicht durch die Werke Wangen-Brüttisellen durchgeführt.

Häufigkeit der Überprüfungen:

Jedes Jahr:                       Baustellen, Märkte, Chilbi,usw.

Alle 5 Jahre:                      Schulen, Warenhäuser, Kinos, Theater, Hotels, usw.

Alle 10 Jahre:                    Büroräume, Banken, Werkstätten

Alle 20 Jahre:                    Allgemeine Wohnbauten, Ein- und

Mehrfamilienhäuser

Handänderungen:
Der Eigentümer muss im Besitz eines Sicherheitsnachweises (SiNa) sein. Besteht bereits einer, dann darf dieser nicht älter als 5 Jahre sein.

Suche von allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen

Unabhängige Kontrollorgane

 

Pflichten bei der Kontrolle von elektrischen Niederspannungsinstallationen

Pflichten des Eigentümers

 

Geräteprüfung nicht vergessen